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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG-Ortsgruppe Eschborn e.V.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Lehrgangs- oder Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Lehrgangs- oder Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG-Ortsgruppe Eschborn e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist oder eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Zusage/Absage von Lehrgangs- bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder der DLRG-Ortsgruppe Eschborn e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise Nicht-Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Datenspeicherung

Durch seine Teilnahme und die damit verbundene Anerkennung dieser Bedingungen stimmt der Teilnehmer der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen zu.

Bild- und Videoaufnahmen

Durch seine Teilnahme und die damit verbundene Anerkennung dieser Bedingungen stimmt der Teilnehmer der Erstellung von Bild- und Videoaufnahmen sowie der Veröffentlichung von unter anderem Bildern, Videoaufnahmen und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien im Rahmen und zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke zu. Dies gilt auch für die Weitergabe und die Nutzung von Bildern, Videoaufnahmen und Namen durch Dritte.
Der Teilnehmer wird aus einer dem Verein nicht bekannten Veröffentlichung von Bildern, Videos und Namen keinerlei Rechte gegen den Verein geltend machen.
Der Teilnehmer hat das Recht dem Verein die weitere Verwendung von Bildern, Videoaufnahmen und Namen mit Wirkung für die Zukunft zu untersagen. Der Teilnehmer muss dies ausdrücklich und schriftlich gegenüber dem Verein anzeigen.

Der Teilnehmer räumt dem Verein für die aus einer Beauftragung entstandenen Bild- und Videoaufnahmen ein nicht-exklusives Nutzungsrecht ein.
Dieses Nutzungsrecht gilt zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt vom Teilnehmer.
Der Teilnehmer verzichtet auf die Namensnennung. Die Aufnahmen finden auf freiwilliger Basis und ohne Vergütung für den Teilnehmer statt.

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG-Ortsgruppe Eschborn e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu diesen Teilnahmebedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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